Forschungscompliance und gute wissenschaftliche Praxis


Die Universität Bern lässt ihren Forschenden viel Freiraum für die Suche nach neuen Erkenntnissen. Dennoch müssen sich die Forschenden an Gesetze und Vorschriften halten und sich von ethisch-moralischen Werten leiten lassen, um ihre wissenschaftliche Integrität zu wahren und verantwortungsvoll mit den ihnen anvertrauten Forschungsgeldern umzugehen.

Die Universitätsleitung setzt sich dafür ein, dass die Forschung an der Universität Bern den höchsten Ansprüchen entspricht.

 

Auf dieser Seite finden Sie Informationen, Vorschriften und Kontakte zu Themen der Forschungscompliance und der guten wissenschaftlichen Praxis, die für die Durchführung von Forschung an der Universität Bern wichtig sind.

Die Festlegung, wer als Autor einer wissenschaftlichen Publikation genannt wird, ist ein viel diskutiertes Thema. Die Universität Bern hält sich an die Regeln und Empfehlungen zur Autorenschaft der Akademien der Wissenschaften Schweiz (siehe unten). Eine Autorin oder ein Autor einer Publikation ist eine Person, die einen wesentlichen Beitrag zur Planung, Durchführung und Qualität der Forschung geleistet hat, die zu dieser Publikation führte. Bitte konsultieren Sie auch die untenstehende Weisung der Universität Bern, die Informationen über die korrekte Adresshierarchie und Nomenklatur enthält.

Ihre Anlaufstellen an der Universität Bern

Ihre erste Anlaufstelle ist Ihr Institut/Departement (Vorgesetze Person oder Leitung) oder Ihre Fakultät.

Das Research Management Office bietet allgemeine Beratung zu allen Themen der Forschungscompliance und der guten wissenschaftlichen Praxis an.

Die Integritätsbeauftragten sind für alle Belange der wissenschaftlichen Integrität und die Behandlung von Meldungen zu (möglichen) Verstössen in diesem Zusammenhang zuständig.

Weitere Informationen

"Charter & Code" ist die englische Kurzbezeichnung für die "Europäische Charta für Forscher" und den "Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern", eine Initiative der Europäischen Kommission zur Förderung der Laufbahn von Forschenden. Die Universität Bern hat sich 2009 dem Charter & Code angeschlossen. Mehr...

Forschungsdaten stehen im Zentrum eines jeden Forschungsprojekts. Ein verantwortungsvolles Datenmanagement ist für die Qualität, Sicherheit und Langlebigkeit von Forschungsdaten und die Reproduzierbarkeit von Forschungsergebnissen unerlässlich, sowohl während als auch nach Abschluss des Forschungsprojekts. Viele Förderagenturen verlangen, dass bei der Gesuchseinreichung ein Datenmanagement-Plan vorliegt.

Bitte konsultieren Sie die untenstehenden Vorschriften der Universität Bern und beachten Sie auch den Reiter "Open Science, Open Access, Open Research Data".

Ihre Anlaufstellen an der Universität Bern

Eine Liste der IT-Verantwortlichen nach Instituten finden Sie auf der internen Website.

Datenmanagement

Falls Ihr Institut oder Departement Unterstützung im Bereich Datenmanagement anbietet, ist dies Ihre erste Anlaufstelle.

Das Open-Science-Team der Universitätsbibliothek bietet umfassende Informationen und individuelle Unterstützung an.

Die Fachstelle Datenschutz des Rechtsdienstes bietet Beratung zu datenschutzrechtlichen Fragen und zum Umgang mit personenbezogenen Daten an.

Für Projekte, die klinische Studien beinhalten, bietet die Data Management Division des Clinical Trials Unit speziell auf klinische Anforderungen zugeschnittene Dienstleistungen.

Datensicherheit

Ihre erste Anlaufstelle ist Ihr Institut/Departement oder Ihre Fakultät. Falls erforderlich, kann anschliessend der IT-Sicherheitsbeauftragter der Universität Bern hinzugezogen werden.

Weitere Informationen

Drittmittel sind Forschungsgelder von öffentlichen Förderagenturen oder privaten Organisationen, die zusätzlich zum regulären Universitätsbudget (Grundmittel) eingeworben werden. Drittmittel sind Vermögen der Universität. Mit wenigen Ausnahmen gelten für Drittmittel dieselben finanziellen Vorschriften wie für die Grundmittel. Einige Geldgeber haben spezielle Regeln, die (zusätzlich) befolgt werden müssen.

Drittmittel setzen sich häufig aus direkten und indirekten Kosten (Overhead) zusammen. Welche Forschungskosten angerechnet und wofür die indirekten Kosten verwendet werden können, ist vertraglich geregelt. Ob und wie Mitarbeitende ihre Zeit an einem Forschungsprojekt nachweisen müssen, ist ebenfalls geregelt.

Bitte konsultieren Sie die untenstehenden Vorschriften der Universität Bern, die den Umgang mit Drittmitteln regeln.

Ihre Anlaufstellen an der Universität Bern

Ihre erste Anlaufstelle ist die Finanz- oder Personalverantwortliche in Ihrem Institut/Departement. Falls erforderlich, können anschliessend die entsprechenden Stellen hinzugezogen werden.

Die Finanzabteilung ist die zentrale Anlaufstelle für alle finanziellen Fragen zu Projektkrediten und zur Drittmittelverwaltung. Ansprechpersonen nach Institution finden Sie auf der internen Webseite.

Die Personalabteilung ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen zur Anstellungen von Mitarbeitenden über Drittmittelkredite. Ansprechpersonen nach Institution finden Sie auf der internen Webseite.

Das Grants Office bietet Beratung zu den Finanz- und Personalregeln von öffentlichen Förderagenturen an. Für Innosuisse wenden Sie sich bitte an das Innovation Office.

Weitere Informationen

Die Anwendung forschungsethischer Grundsätze ist ein integraler Bestandteil jedes Forschungsprojekts. Das Ziel liegt darin, die Forschung so zu gestalten, dass sie keinen Schaden anrichtet oder der Schaden in angemessenem Rahmen gehalten wird. Dadurch werden Probanden, Tiere, historische Dokumente, die Umwelt etc. geschützt. Um dies zu gewährleisten, ist häufig eine Genehmigung erforderlich, bevor die Forschung beginnen kann.

Für Informationen zu Forschung, die unter das Humanforschungsgesetz fällt, beachten Sie bitte den Reiter "Ethik – Forschung mit Menschen". Informationen zu Forschung mit Tieren finden Sie unter dem Reiter "Ethik – Forschung mit Tieren". Informationen zu Arbeit mit genetischen Ressourcen oder dem damit verbundenen traditionellen Wissen finden Sie unter dem Reiter "Ethik – Forschung mit genetischen Ressourcen".

Empirische, risikoreiche, sicherheitsrelevante Forschung oder Forschung, die Auswirkungen auf die Umwelt haben könnte, bedarf gegebenenfalls einer Bewilligung durch eine fakultäre Ethikkommission. Die Philosophisch-historische, die Philosophisch-humanwissenschaftliche sowie die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultäten haben eine solche Ethikkommission. Bitte prüfen Sie im Zweifelsfall die Regeln an Ihrer Fakultät.

Ihre Anlaufstellen an der Universität Bern

Bei Fragen ist Ihre erste Anlaufstelle Ihre Fakultät:

Das Research Management Office kann Sie zu allgemeinen Fragen der Forschungsethik beraten und hilft Ihnen dabei, eine Lösung zu finden, sollte keine der fakultären Ethikkommissionen für Sie zuständig sein.

Das «Nagoya-Protokoll über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt» ist ein Instrument für den internationalen Naturschutz, das einerseits Regelungen über den Zugang zu genetischen Ressourcen enthält und andererseits eine Beteiligung an den Ergebnissen, die aus der Nutzung der genetischen Ressourcen entstehen, vorsieht. Damit dient das Nagoya-Protokoll der Umsetzung des dritten Zieles der Biodiversitätskonvention (Convention on Biological Diversity, CBD) und trägt zur Erreichung der Erhaltung der Biodiversität und der nachhaltigen Nutzung ihrer Bestandteile bei.

Beim Zugang zu genetischen Ressourcen oder damit verbundenem traditionellem Wissen und deren Nutzung in der Forschung in Staaten, die Vertragsparteien des CBD sind, müssen Forschende die innerstaatlichen Rechtsvorschriften und regulatorischen Anforderungen der Bereitsteller der Ressourcen oder des Wissens sowie die der Vertragsparteien, in denen die Forschung durchgeführt wird, beachten. Mehr...

Forschungsvorhaben mit Personen, biologischem Material oder gesundheitsbezogenen Personendaten fallen unter das Humanforschungsgesetz und müssen vor ihrem Start durch die Kantonale Ethikkommission Bern bewilligt werden. Klinische Vorhaben mit Arzneimitteln oder mit Medizinprodukten benötigen zudem die Bewilligung des Schweizerischen Heilmittelinstituts (Swissmedic). Diese Bewilligungen stellen sicher, dass die ethischen, wissenschaftlichen und rechtlichen Aspekte der Forschungstätigkeiten geregelt und erfüllt sind, um die Würde, Persönlichkeit und Gesundheit der Studienteilnehmenden zu gewährleisten.

Forschung mit Menschen, die nicht unter das Humanforschungsgesetz fällt, bedarf gegebenenfalls einer Bewilligung durch eine fakultäre Ethikkommission. Die Philosophisch-historische, die Philosophisch-humanwissenschaftliche sowie die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultäten haben eine solche Ethikkommission. Bitte prüfen Sie im Zweifelsfall die Regeln an Ihrer Fakultät.

Ihre Anlaufstellen an der Universität Bern

Bei Fragen ist Ihre erste Anlaufstelle Ihre Fakultät:

Wenn Sie Zweifel haben, ob Ihre Forschung einer Bewilligung durch eine Ethikkommission bedarf, oder wenn Sie Fragen zum Thema Forschung mit Menschen haben, können Sie sich auch an das Research Management Office wenden.

Weitere Informationen

Der respektvolle, kompetente und verantwortungsvolle Umgang mit Versuchstieren ist sowohl ein ethischer Grundsatz als auch eine Voraussetzung für robuste Forschung. Die Universität Bern hält sich strikt an die nationalen und kantonalen Gesetze, befolgt die Richtlinien von swissuniversities und fördert aktiv den Tierschutz in der Forschung, die in ihrem Namen durchgeführt wird. Das Animal Welfare Office, die direkt an den Vizerektor Forschung berichtet und unabhängig von den Forschungsinstituten arbeitet, stellt die Qualität der Tierforschung und des Tierschutzes sicher.

Es ist Pflicht, dass Mitarbeitende, die mit Tieren arbeiten, akkreditiert sind und regelmässig Weiterbildungskurse besuchen.

Ihre Anlaufstelle an der Universität Bern

Das Animal Welfare Office bietet umfassende Informationen und individuelle Unterstützung an.

Weitere Informationen

Die Exportkontrolle regelt vor allem die Ausfuhr von Gütern, Informationen, Know-how und Software sowie die Anstellung von ausländischem Personal und die Zusammenarbeit mit internationalen Forschenden. Regelungen aus anderen Ländern gelten auch für die Forschung an der Universität Bern! Da Verstösse schwerwiegende Konsequenzen haben können, ist es sehr wichtig abzuklären, ob Ihre Forschung, Ihr Datentransfer, Ihre geplante Reise zu einer Konferenz usw. unter die Exportkontrollbestimmungen fallen. Mehr...

Das Universitätsgesetz und das Personalgesetz bilden die Grundlage für die Vorschiften zu den Rechten und Pflichten der Mitarbeitenden der Universität Bern in Bezug auf Forschungsergebnisse, daraus entstehendem geistigem Eigentum und dessen Verwertung. Immaterielle Arbeitsergebnisse, welche Mitarbeitende in Erfüllung ihrer dienstrechtlichen Verpflichtungen sowie in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit geschaffen werden, gehören der Universität Bern.

Erfindungen und Computerprogramme/Multimediaprodukte, welche kommerzielles Potential aufweisen sind der Technologietransferstelle Unitectra mittels des entsprechenden Formulars zu melden (siehe unten). Andere immaterielle Arbeitsergebnisse mit potenziell wirtschaftlichem Nutzen sind Unitectra in anderer geeigneter Form zu melden.

Bitte konsultieren Sie die untenstehenden Vorschriften, in denen die Rechte und Zuständigkeiten sowie das Verfahren festgelegt sind. Darin finden Sie unter anderem Informationen über Equity, Royalties und Sublizenzgebühren sowie Patentierung, Verwertungsstrategie und Verteilung von Einkünften. Für Informationen zu Forschungszusammenarbeiten mit Dritten beachten Sie bitte den Reiter «Verträge – Forschung, Entwicklung, Dienstleistung».

Ihre Anlaufstellen an der Universität Bern

Die Technologietransferstelle Unitectra unterstützt Forschende in Bezug auf Schutz von geistigem Eigentum sowie für die Verwertung von Forschungsergebnissen in neue Produkte und Dienstleistungen.

Das Innovation Office ist die zentrale Anlaufstelle für Fragen zu Innovation und Unternehmertum und bietet Unterstützung zur Ausgründung von Unternehmen an.

Weitere Informationen

Wissenschaftliche Integrität wird von den Akademien der Wissenschaften Schweiz definiert als die Verpflichtung der Forschenden, die Grundregeln guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten. Verlässlichkeit, Redlichkeit, Respekt und Verantwortung bilden dabei die Grundprinzipien. Des Weiteren werden Wahrhaftigkeit und Offenheit, Selbstdisziplin, Selbstkritik und Fairness als unverzichtbar für ein integres Verhalten erklärt. Diese Eigenschaften sind die Grundlage für jede wissenschaftliche Tätigkeit und eine Voraussetzung für die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz der Wissenschaft in der Gesellschaft, die letztlich die Forschung finanziert.

Die Universität Bern duldet keine Unlauterkeit in der Forschung. Sie hat deshalb ein Reglement über die wissenschaftliche Integrität erlassen und unabhängige Integritätsbeauftragte eingesetzt, die Meldungen von (möglichen) Verstössen gegen die wissenschaftliche Integrität behandeln. Zudem fördert die Universität aktiv die Vermittlung von Wissen in diesem Bereich. Nebst Schulungsangeboten in Studiengängen und Graduate Schools bietet sie allen Angehörigen der Universität die Möglichkeit, den Online-Kurs «Research Integrity» zu absolvieren. Der Kurs ist Disziplinen-spezifisch und kann mit einem Zertifikat abgeschlossen werden, der bei Förderagenturen oder Journals als Nachweis für Kenntnisse im Bereich der guten wissenschaftlichen Praxis gelten kann.

Bitte konsultieren Sie das untenstehende Reglement der Universität Bern und beachten Sie auch die Reiter "Interessenskonflikt" und "Plagiat". Beachten Sie auch, dass die meisten Förderagenturen ihre eigenen Reglemente zu wissenschaftlicher Integrität haben, z.B. der Schweizerischer Nationalfonds (SNF).

Ihre Anlaufstellen an der Universität Bern

Die Integritätsbeauftragten sind für alle Belange der wissenschaftlichen Integrität und die Behandlung von Meldungen zu (möglichen) Verstössen in diesem Zusammenhang zuständig.

Das Research Management Office bietet allgemeine Beratung zu allen Themen der Forschungscompliance und der guten wissenschaftlichen Praxis an.

Weitere Informationen

Ein Interessenskonflikt liegt vor, wenn persönliche oder berufliche Interessen oder Situationen (familiär, freundschaftlich, finanziell, sozial) das berufliche Urteilsvermögen, das Verhalten oder die Entscheidungen von Mitarbeitenden der Universität Bern beeinflussen oder beeinflussen könnten. Dies gilt für alle Aspekte der Forschung, von der Begutachtung einer Publikation oder eines Fördermittelantrags von jemandem, mit dem Sie eng zusammenarbeiten, bis hin zur Beschäftigung von Freunden oder Familienmitgliedern in einem Forschungsprojekt oder der Auftragsvergabe an ein Unternehmen, an dem Sie beteiligt sind.

Alle Forschende der Universität Bern sind verpflichtet scheinbare, mögliche oder tatsächliche Interessenskonflikte offen zu legen. Forschende, die ein Gesuch bei den US National Institutes of Health (NIH) einreichen, müssen allfällige signifikante finanzielle Interessen im Voraus offenlegen (siehe interne Seite NIH-Gesuche) und, falls das Gesuch erfolgreich ist, alle 4 Jahre ein Training zu finanziellen Interessenkonflikten absolvieren (siehe interne Seite NIH-Projekte).

Bitte konsultieren Sie die untenstehenden Vorschriften der Universität Bern und beachten Sie auch den Reiter "Integrität".

Ihre Anlaufstellen an der Universität Bern

Das Research Management Office bietet allgemeine Beratung zu allen Themen der Forschungscompliance und der guten wissenschaftlichen Praxis an.

Das Grants Office ist Ihre erste Anlaufstelle für NIH-Gesuche und -Projekte. Die Financial Conflict of Interest Officer ist für die Behandlung von (möglichen) finanziellen Interessenkonflikten in diesem Zusammenhang zuständig.

Die Integritätsbeauftragten sind für alle Belange der wissenschaftlichen Integrität und die Behandlung von Meldungen zu (möglichen) Verstössen in diesem Zusammenhang zuständig.

Weitere Informationen

Bei der Interaktion mit den Medien oder der Veröffentlichung von Kommentaren oder Bildern auf Ihrer Website oder in den sozialen Medien sind viele Aspekte zu berücksichtigen, darunter Sperrfristen für Grants oder Publikationen, Datenschutzrechte, persönliche gegenüber institutionellen Aussagen sowie die Folgen der Veröffentlichung für Ihren Ruf und den der Universität.

Bitte konsultieren Sie die untenstehenden Vorschriften der Universität Bern und wenden Sie sich an einer der untenstehenden Anlaufstellen, wenn Sie Fragen haben oder unsicher sind. Medienanfragen zu heiklen Themen oder zur Universität Bern als Institution leiten Sie bitte an die verantwortliche Stelle weiter.

Ihre Anlaufstellen an der Universität Bern

Wenn Ihr Institut/Departement eine Medienverantwortliche hat, ist diese Person Ihre erste Anlaufstelle.

Die Abteilung Kommunikation & Marketing ist für alle Fragen in Bezug auf Kommunikation und Marketing zuständig und hat jeweils direkte Ansprechpersonen (intern) nach Themenbereich, die Beratung anbieten. Das Team Media Relations unterstützt Sie, wenn Sie von Medienschaffenden kontaktiert werden, die Informationen einholen oder sie für ein Interview gewinnen möchten.

Weitere Informationen

Open Science ist eine weltweite Bewegung der guten wissenschaftlichen Praxis, die Offenheit und Transparenz von wissenschaftlichen Erkenntnissen, Ergebnissen und Tools sowie Zusammenarbeit, Kommunikation und gemeinsame Nutzung innerhalb und ausserhalb der Forschungsgemeinschaft anstrebt. Open Science umfasst unter anderem Open Access und Open Research Data. Open Access bedeutet den öffentlichen Zugang zu Forschungspublikationen und -ergebnissen. Open Research Data bedeutet die freie Nutzung, Wiederverwendung und Weiterverbreitung von Forschungsdaten. Dazu werden die FAIR (Findable, Accessible, Interoperable, Reusable) Data Principles und das Konzept "so offen wie möglich, so geschlossen wie nötig" als Leitlinien vorgeschlagen.

Viele Förderagenturen verlangen, dass Forschende ihre Projektergebnisse in Open Access Publikationen veröffentlichen und ihre Forschungsdaten in öffentlichen Datenbanken hinterlegen.

Bitte konsultieren Sie die untenstehenden Vorschriften der Universität Bern und beachten Sie auch den Reiter "Datenmanagement und Sicherheit".

Ihre Anlaufstelle an der Universität Bern

Das Open-Science-Team der Universitätsbibliothek bietet umfassende Informationen und individuelle Unterstützung an.

Weitere Informationen

Beim Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit ist es notwendig, vorhandenes Wissen und relevante Literatur einzubeziehen. Diese müssen jedoch korrekt zitiert werden. Ein Plagiat liegt vor, wenn urheberrechtlich geschützte Werke oder Werkteile (namentlich Texte, Tabellen, Zeichnungen) ohne Quellenangabe übernommen werden. Bei einer solchen Übernahme handelt es sich um folgendes:

  • eine identische Wiedergabe von Textstellen und anderen Angaben wie Tabellen und Zeichnungen ohne Quellenangabe
  • die Paraphrasierung von Texten ohne Quellenangaben
  • unvollständige und fehlerhafte Angaben

Plagiate verletzen das Urheberrecht und gelten als geistiger Diebstahl.

Bitte konsultieren Sie die untenstehenden Richtlinien der Universität Bern.

Ihre Anlaufstellen an der Universität Bern

Bei Fragen zu Plagiaten ist Ihre erste Anlaufstelle Ihre Fakultät. Ansprechpersonen nach Fakultät für die Anwendung von PlagScan finden Sie auf der internen Webseite.

Das Open-Science-Team der Universitätsbibliothek bietet umfassende Informationen und individuelle Unterstützung an.

Die Integritätsbeauftragten sind für alle Belange der wissenschaftlichen Integrität und die Behandlung von Meldungen zu (möglichen) Verstössen in diesem Zusammenhang zuständig.

Weitere Informationen

Viele Institute/Departemente und Fakultäten der Universität Bern haben eigene Richtlinien zum Zitieren und wissenschaftlichen Schreiben. Konsultieren Sie daher auch ihre Webseiten.

Ein Vertrag kann nötig sein, wenn eine Förderagentur, eine private Organisation/Stiftung oder ein Unternehmen Forschung, Entwicklung oder Dienstleistung finanziert. Auch im Fall von Material- oder Datentransfer an externe Partner oder wenn vertrauliche Information mit externen Parteien ausgetauscht werden soll, kann ein Vertrag notwendig sein. In einem Vertrag werden unter anderem die Rechte und Pflichten beider Parteien sowie die finanziellen und administrativen Rahmenbedingungen geregelt.

Alle Verträge, die Forschende an der Universität Bern erhalten, mit Ausnahme von einseitigen, sogenannten "Zuwendungsbescheiden", müssen vor der Unterzeichnung von der Universität geprüft bzw. genehmigt werden. Welche Stelle zuständig ist und wer berechtigt ist, den Vertrag anschliessend zu unterzeichnen, ist von der Höhe des Beitrags und Art des Vertrags sowie von der Finanzierungsquelle abhängig.

Bitte konsultieren Sie die untenstehenden Vorschriften der Universität Bern, in denen die Rechte und Zuständigkeiten sowie das Verfahren festgelegt sind. Für Informationen zu geistigem Eigentum beachten Sie bitte den Reiter «Geistiges Eigentum und Kommerzialisierung».

Ihre Anlaufstellen an der Universität Bern

Für SBFI-finanzierte Projekte und Verträge mit ausländischen öffentlichen Förderagenturen kontaktieren Sie bitte das Grants Office.

Für Innosuisse-Projekte kontaktieren Sie bitte das Innovation Office.

Für alle übrigen Verträge ist die Anlaufstelle von der Fakultät abhängig, an der Sie tätig sind:

Weitere Informationen

Allgemeine Kontakte

Wenn Sie Fragen zu einem anderen Thema oder sonst ein Anliegen haben, können Sie sich an eine der folgenden Kontaktstellen wenden:

Research Management Office

Das Research Management Office bietet allgemeine Beratung zu allen Themen der Forschungscompliance und der guten wissenschaftlichen Praxis an.

Rechtsdienst

Der Rechtsdienst beantwortet Fragen zu Reglementen der Universität Bern und erteilt Rechtsauskünfte in universitären Angelegenheiten.

Integritätsbeauftragte

Die Integritätsbeauftragten sind für alle Belange der wissenschaftlichen Integrität und die Behandlung von Meldungen zu (möglichen) Verstössen in diesem Zusammenhang zuständig.

Ombudsstelle

Die Ombudsstelle vermittelt bei Problemen und Konflikten im Zusammenhang mit der akademischen Laufbahn sowie mit Arbeitsverhältnissen.